Inwieweit Beihilfe und private Krankenversicherer die Kosten der Hebammenleistungen übernehmen klären Sie bitte selbst mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung. Ich rechne mit Ihnen gemäß der Hebammengebührenordnung des Landes Hamburg ab.
Sollten Sie Leistungen wünschen, die nicht im Erstattungskatalog der Krankenkassen-Vergütungsvereinbarung bzw. der Hebammengebührenordnung enthalten sind, so weise ich Sie im Vorhinein auf die entstehenden Kosten hin.
Kosten
Susanne Thiersch Tietzestraße 30 22587 Hamburg
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